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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen und Nachlass- und Betreuungsgericht.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für die Mobiliarzwangsvollstreckung, bei der der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Für Zwangsversteigerungsverfahren oder Zwangsverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Esslingen zuständig.

Für Registersachen ist das Zentrale Handelsregister am Amtsgericht Stuttgart zuständig.

Grundbuchamt ist das Amtsgericht Böblingen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Zuständigkeiten der Gericht erhalten Sie im Justizportal des Bundes und der Länder https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche.

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